Mit der betrieblichen Verbundausbildung werden die Ausbildungsunternehmen angesprochen, die Lehrlinge zum Film- und Videoeditor ausbilden wollen oder bereits ausbilden.
Die Lehrzeit für einen Auszubildenden beträgt drei Jahre.
Die Verbundausbildung an der FAM (insgesamt 17 Wochen in drei Lehrjahren) ist Teil der betrieblichen Ausbildung. Ausbildungsunternehmen aus dem gesamten mitteldeutschen Raum entsenden ihre Auszubildenden an das FAM Institut Halle.
Die Berufsschulausbildung für den Film- und Videoeditor erfolgt für alle Auszubildenden der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Dreyhaupt-Berufsschule in Halle (Saale).
Die Verbundausbildung ist zeitlich so gegliedert, daß die Auszubildenden mit zunehmenden Kenntnisstand und geschulten Fertigkeiten immer mehr in den Ausbildungsunternehmen eingesetzt werden. Daraus folgt, dass ca. 45% der Verbundausbildung bereits im ersten Lehrjahr absolviert werden und im 3. Lehrjahr lediglich eine optimale Prüfungsvorbereitung mit den Azubis in der FAM durchgeführt wird (Ausbildungsplan Verbundausbildung).
Voraussetzung für die Teilnahme von Auszubildenden an der Verbundausbildung ist der Abschluß eines gültigen IHK-Ausbildungsvertrages und die Anmeldung des Azubis an der zuständigen Berufsschule
Für die Förderung der Teilnehmergebühren an dieser Verbundausbildung stehen ggf. Fördermittel der Bundesländer zur verfügung, teilweise muß hier jedoch auch eine Finanzierung durch die entsendenden Unternehmen erfolgen (Informationen zur Finanzierung).
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